Finanzielle Beihilfen für die Kirchenmusikalische Arbeit

Fulda (bpf). Auch in diesem Jahr gibt es vom Bistum Fulda wieder Zuschüsse für Kirchenmusik. Gefördert werden die Anschaffung von Noten von Kirchenchören, das Singen und Musizieren geistlicher Musik in Gottesdienst und Konzert und die Durchführung von Chorfortbildungen. Berechtigte sind die Kirchenchöre und Instrumentalisten der Diözese Fulda; die Anträge können von den Kirchengemeinden bis zum 31. März beim Bischöflichen Kirchenmusikinstitut gestellt werden. Antragsformulare gibt es direkt dort oder auf der Homepage des Bistums. Bischöfliches Kirchenmusikinstitut, Paulustor 5, 36037 Fulda, Tel. 0661/87-268, E-Mail: kirchenmusik@bistum-fulda.de, Internet: www.kirchenmusik.bistum-fulda.de .

13.03.2018


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